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News2022-02-14T09:28:21+01:00

LStN: Besteuerung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei Homeoffice-Tätigkeit infolge der Corona-Pandemie

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen weist darauf hin, dass (derzeit) im Bereich der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer keine neuen Regelungen mit der Corona-Pandemie geplant sind. Vielmehr ist weiterhin das BMF-Schreiben v. 4.4.2018 (BStBl I 2018, 592) anzuwenden.

03.09.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|
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