Schreiben von Finanzminister Hilbers zu den Abgabefristen für die Steuererklärung 2019
Am 6. Januar 2021 ist bei uns ein Schreiben von Finanzminister Hilbers eingegangen, in dem er auf das BMF-Schreiben vom 21.12.2020 hinweist, wonach eine nicht fristgebundene Verlängerung von einem Monat, d.h. bis zum 31.3.2021 für die Steuererklärung 2019 gewährt wird. Damit reagierte die Finanzverwaltung auch auf Schreiben von Präsidenten Christian Böke vom 19.11. und 9.12.2020.
Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten auch für 2021 erhöht
Die nach § 36 SGB VI geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten steigt ab dem 1. Januar 2021 von 44.590 € auf 46.060 €. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Die neue Hinzuverdienstgrenze gilt befristet bis zum 31. Dezember 2021.
Absage der Präsenztermine bis 31. Januar 2021
Aufgrund der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 5. Januar 2021 ist davon auszugehen, dass nach Erlass der entsprechenden Verordnung in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt keine Präsenzseminare bis zum 31.01.2021 stattfinden dürfen. Aktuell liegt diese Verordnung noch nicht vor. Sobald die entsprechende Verordnung vorliegt, werden alle Präsenzseminare abgesagt.
Aktuelle Maßnahmen und Regelungen zur Corona-Krise
Mit dieser aktuellen Meldung möchten wir über einige aktuelle Maßnahmen und Regelungen zur Corona-Krise informieren.
BMF-Schreiben vom 21.12.2020 zur Fristverlängerung – Aktuelles Gesetzgebungsverfahren zur Verlängerung der Abgabefrist für die Steuerklärung 2019 ist davon nicht berührt!
Die Verwaltungsanweisung zur Fristverlängerung für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31.3.2021 bildet das Ergebnis der Erörterungen der Steuerabteilungsleiter der Finanzministerien von Bund und Ländern am 4.12.2020 ab.