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News2022-02-14T09:28:21+01:00

Begriff der Betriebsstätte bzw. festen Niederlassung

Erbringt ein Unternehmer eine Dienstleistung im Ausland, so stellt sich die Frage nach dem Ort der sonstigen Leistung. § 3a UStG sieht insoweit eine recht komplizierte Regelung vor. Dies gilt insbesondere, wenn zum Beispiel ein Berater für eine gewisse Zeit im Ausland tätig ist und daher die Frage zu beantworten ist, ob er dort eine Betriebsstätte oder eine feste Niederlassung unterhält.

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