Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzumildern, hat die Bundesregierung rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht. Ein Paket mit weiteren Maßnahmen ist darüber hinaus in Vorbereitung.

 

 

Das Bundeskabinett verständigte sich am 16. März 2022 auf das Steuerentlastungsgesetz 2022. Damit gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022:

– Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro.

– Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.

– Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.

 

 

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