STEUERGESETZE 2022
Mit am 18.8.2021 veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (im Folgenden: AO) verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.
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BVerfG: Verzinsung gem. §§ 233a, 238 AO seit 2014 verfassungswidrig
Mit am 18.8.2021 veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (im Folgenden: AO) verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.
LStN: Änderung bzw. Umstellung in der Bearbeitungsweise von Erklärungen einer bestimmten Fallkonstellation
Aufgrund des BFH-Urteils vom 6. Februar 2020, Az. IV R 6/17, veröffentlicht im BStBl II 2021, S. 17, entfällt die Notwendigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in Fällen von bestimmten Ehegatten-/Lebenspartner-GbRs, da es sich nunmehr um Fälle von geringer Bedeutung i. S. d. § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO handelt.
Absage Verleihungsfeier Arbeitgebersiegel 2021
Wir haben uns sehr über die vielen Anmeldungen zur Verleihungsfeier des Arbeitgebersiegels am 29. April 2021 gefreut! Aufgrund der steigenden Inzidenz-Zahlen hat das Gesundheitsamt Hannover heute entschieden, die eigentlich angekündigte Genehmigung der Veranstaltung nicht zu erteilen, so dass wir die Verleihungsfeier am 29. April 2021 leider absagen müssen.