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BFH: Vollverzinsung nach § 233a der Abgabenordnung (AO) verstößt nicht gegen das Unionsrecht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.12.2025 - V R 7/24 entschieden, dass die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO nicht gegen das Unionsrecht verstößt.
BFH: Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15.01.2026 - III R 28/24 entschieden, dass nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen ist. Voraussetzung für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes in der für den Erhebungszeitraum 2011 geltenden Fassung (GewStG) wäre, dass die Hotelzimmer dem (fiktiven) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs zuzuordnen sind. Ob eine solche Zuordnung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
BFH: Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
Der BFH hat mit Urteil vom 21.01.2026 - VI R 25/24 entschieden, dass Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich.
Themenübersicht Aktuelles Steuerrecht 2/2026
Sehr geehrter Hörer des Aktuellen Steuerrechts, folgende Themen werden in der Vortragsreihe des Aktuellen Steuerrechts 2/2026 behandelt:
Sprachkurs im Steuerrecht für Ukrainer:innen und alle GUS-Staaten (Einsteiger)
Der Lehrgang richtet sich an alle Menschen aus der Ukraine und Moldau, sowie den GUS -Staaten z.B. Georgien, Kasachstan, mit sehr geringen Vorkenntnissen im Steuerrecht und einem begrenzten Fachwortschatz, die ihre Deutschkenntnisse in den Bereichen Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Bilanzsteuerrecht, Personengesellschaften und Abgabenordnung erweitern oder neu erwerben möchten. Oft besteht anfänglich eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit Gesetzestexten – genau hier setzen wir an.

