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Leider nichts gefunden2021-04-22T07:32:54+02:00

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Abgabefrist der Steuererklärungen des VZ 2024 endet am 30.04. – Anträge auf Einzelfristverlängerung

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2024 endet am 30.04. Sofern diese nicht fristgerecht eingereicht werden können, wird empfohlen, für noch ausstehende Erklärungen grundsätzlich Einzelfristverlängerungen unter Darlegung individueller Gründe für die verspätete Abgabe zu beantragen. Ein gestellter Fristverlängerungsantrag kann später eine wirksame Grundlage bieten, um gegen festgesetzte Verspätungszuschläge vorzugehen.

27.04.2026|Categories: Aktuelles, Meldungen|

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21.04.2026|Categories: Angestelltenverhältnis, Börsen, Lohnbuchhalter/in, Osnabrück|
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