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BFH: Keine gesonderte und einheitliche Feststellung für Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil

Der BFH hat mit Urteil vom 19.05.2026 – VIII R 33/24 entschieden, dass für eine Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil – unabhängig davon, ob es sich um eine typische oder atypische Unterbeteiligung handelt – die Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert und einheitlich festzustellen sind.

06.08.2026|Categories: Aktuelles, iFrame, Meldungen|
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