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Richtsatzschätzungen vor dem Aus?
Bei Schätzung der Besteuerungsgrundlagen räumt der BFH dem inneren Betriebsvergleich grundsätzlich den Vorrang vor dem äußeren Betriebsvergleich ein. Bei ausnahmsweiser Anwendung des äußeren Betriebsvergleichs hat der BFH zudem erhebliche Zweifel, ob die gegenwärtigen amtlichen Richtsatzsammlungen als Schätzungsmethode geeignet sind.
Pflege-Zusatzversicherung nicht erhöht absetzbar
Freiwillige Pflegezusatzbeiträge sind nur als beschränkt abziehbare Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Sie wirken sich steuerlich jedoch wegen höherer Basis-Krankenversicherungsbeiträge und Pflegepflicht-Beiträge nicht aus. Der BFH hält dies für verfassungsgemäß.
Stuhr bei Bremen: Steuerberater/in, Diplom-Finanzwirt/in gesucht – Option zur Partnerschaft
Die Abwechslung in der Steuerberatung hat es Ihnen angetan? Sie setzen sich gerne für Ihre Mandanten ein? Verstärken Sie [...]
DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Bildungsleistungen
Die zu Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen verunsicherte die Praxis enorm.
BFH: Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses
Der IX. Senat des BFH hat mit Urteil vom 12.08.2025 - IX R 24/24 entschieden, dass die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG nicht zu gewähren ist, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt vielmehr voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordert eine Vermehrung des vorhandenen Wohnungsbestands.

