Share Economy als Steuerhinterziehungsrisiko – Finanzverwaltung startet Gruppenanfrage an Airbnb
Seit ein paar Jahren ist die sogenannte Share Economy in aller Munde. Einige Unternehmen, wie z. B. Airbnb, sind damit weltweit und auch in Deutschland sehr erfolgreich. Insbesondere bei solchen großen Plattformen geht es nicht so sehr um den Gedanken des Teilens an sich, sondern um die Kommerzialisierung des Privatbereichs der Teilnehmer, die dann zwangsläufig auch steuerliche Konsequenzen haben kann.