BFH: Kein steuerbarer Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen Preisgeldern
Der BFH hat sich dem EuGH angepasst, wonach die Teilnahme an einem Wettbewerb (in diesem Fall: Pferderennen) grundsätzlich keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung darstellt und somit einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch bei lediglich platzierungsabhängigen Preisgeldern verneint.