BMF: Nichtbeanstandungsregelung im Zusammenhang mit der Einführung von § 22f UStG
Durch Artikel 9 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 wurden § 22f und § 25e in das Umsatzsteuergesetz eingefügt.