BFH: Fahrschulunterricht ist nicht umsatzsteuerfrei
Fahrunterricht in einer Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 (Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) ist nicht umsatzsteuerfrei. Nach dem Urteil des BFH vom 23.5.2019 - V R 7/19 (V R 38/16) handelt es sich um sog. spezialisierten Unterricht.