BFH: Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abziehbar
Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen.