BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung ab 1.1.2019
Mit Schreiben vom 22.11.2018 hat das BMF die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1.1.2019 berechnet wird.

