BFH: Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters nach Einführung der Abgeltungsteuer
Der Verzicht eines Gesellschafters auf eine Darlehensforderung gegen die Gesellschaft kann nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 6.8.2019 entschieden.