KfW-Schnellkredit 2020 für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern ab 15.4.2020 beantragen

 

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab dem 15.4.2020 den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

Das Wichtigste:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch die Bank
  • Maximaler Kreditbetrag bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigen erhalten maximal 500.000 €
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigte erhalten maximal 800.000 €
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
  • Voraussetzung: Das Unternehmen hat im Durchschnitt der Jahre 2017bis 2019 einen Gewinn erzielt.

(Quelle: Information der KfW, weitere Informationen auf der Homepage der KfW)

 

 

Stand: 14.04.2020