Der DStV hatte sich bereits Ende 2017 mit einer Eingabe an das BAFA und BMWi gewandt und um Klarstellung gebeten, dass StB die Beratereigenschaft nach der Rahmenrichtlinie (Förderung unternehmerischen Know-Hows) erfüllen und ihre betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen förderfähig sind. Das hat das BMWi seinerzeit ausdrücklich bestätigt (siehe damalige DStV-Info). StB sind danach grundsätzlich für Beratungen nach der Förderrichtlinie zugelassen. Deshalb kommt es bei StB auch nicht darauf an, dass mehr als 50% des Umsatzes aus dem Bereich der Unternehmensberatung kommen müssen (was ansonsten eine der Anforderungen nach der Richtlinie ist, von der nur abgewichen kann, wenn das BAFA eine Ausnahmegenehmigung erteilt).

 

 

Stand: 07.04.2020