BFH: Kein allgemeinpolitisches Mandat für gemeinnützige Körperschaften
Die Verfolgung politischer Zwecke ist im Steuerrecht nicht gemeinnützig. Gemeinnützige Körperschaften haben kein allgemeinpolitisches Mandat, wie der BFH mit Urteil vom 10.1.2019 (Az.: V R 60/17) zu Lasten des attac-Trägervereins entschieden hat.