Kategorie: iFrame|Mitarbeiter-Info

Rückgängigmachung eines IAB und fehlende Hinzurechnung

Soweit in Anspruch genommene IABs nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des jeweiligen Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres hinzugerechnet wurden, sind die IABs im Bildungsjahr rückgängig zu machen; die vorzeitige Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen vor Ablauf der Investitionsfrist ist zulässig.

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