Corona-Krise: Sonderzahlung bis 1.500 EUR steuerfrei

 

Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz will in der Corona-Krise Sonderzahlungen bis 1.500 EUR steuer- und damit wohl auch beitragsfrei stellen. Mit dieser Regelung sollen die Anstrengungen von Arbeitnehmern in der Corona-Krise entsprechend gewürdigt werden, teilte Scholz mit. Einige Unternehmen hatten bereits angekündigt, ihren Mitarbeitern wegen der Belastungen in der Corona-Krise zusätzliche Boni zu zahlen.

Praxishinweis

Gegenwärtig bleibt die genaue Ausgestaltung der Regelung abzuwarten. Vorgesehen ist eine Regelung im Erlasswege, wobei sich die Steuerfreiheit dem Vernehmen nach mit § 3 Nr. 11 EStG (Beihilfen) begründet werden soll. Es sollen nur Zusatzleistungen des Arbeitgebers, nicht aber klassische Entgeltumwandlungen steuerfrei gestellt werden. Wir werden Sie weitergehend informieren, sobald sich neue Entwicklungen ergeben.

 

 

Stand: 09.04.2020