BMF: Bescheinigung für den Handel auf Online-Plattformen
Das BMF hat mir Schreiben vom 17. Dezember 2018 die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger i.S.v. § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG, die dem Steuerpflichtigen als Nachweis ggü. dem Marktplatzbetreiber dient, dass er steuerlich registriert ist, bekanntgegeben.

