BMF: Ergänzung des Schreibens zu Einzelfragen der Abgeltungsteuer
Das BMF hat mit Schreiben vom 10.5.2019 das Anwendungsschreiben zu Einzelfragen der Abgeltungsteuer vom 18.1.2016 (BStBl I 2016, 85) ergänzt.
Das BMF hat mit Schreiben vom 10.5.2019 das Anwendungsschreiben zu Einzelfragen der Abgeltungsteuer vom 18.1.2016 (BStBl I 2016, 85) ergänzt.
Mit Schreiben vom 18.4.2019 hat das BMF dazu Stellung genommen, welche steuerlichen Folgen sich für den Arbeitnehmer ergeben, wenn er an seinen Arbeitgeber ein Arbeitszimmer oder eine als Homeoffice genutzte Wohnung vermietet.
Am 8.5.2019 hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 veröffentlicht, das offiziell die Bezeichnung „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ trägt.
Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs hat durch Urteil vom 13.2.2019 (Az. XI R 1/17) entschieden, dass Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Rechtsverletzern vornimmt, umsatzsteuerpflichtig sind.
Mit Schreiben vom 2.5.2019 hat das BMF Stellung zur vorläufigen Festsetzung von Zinsen nach § 233 i.V.m. § 28 Abs. 1 S. 1 AO genommen (BMF-Schreiben v. 2.5.2019 - IV A 3 -S 0338/18/10002).
Die Hinzurechnung verausgabter Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG findet auch bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften statt (sog. Doppelstockmodell). § 19 Abs. 4 GewStDV findet auf den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil keine Anwendung.
§ 4 Abs. 5b EStG steht dem Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nur bei dem Schuldner der Gewerbesteuer entgegen, nicht auch bei demjenigen, der sich vertraglich zur Übernahme der Gewerbesteuerbelastung verpflichtet (BFH, Urteil v. 7.3.2019 - IV R 18/17).
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20.11.2018 (Az. VIII R 17/16) entschieden, dass Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter auch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Einnahmen den sog. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 € pro Jahr nicht übersteigen.
Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der „Nummer der Rechnung“ in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind. Er hat mit Beschluss vom 13.2.2019 (Az. XI R 13/17) den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) insoweit um Klärung gebeten.
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der interessantesten anhängigen Verfahren, die im April 2019 veröffentlicht wurden.