BMF: Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 15 EStG
Das BMF stellt in einem Schreiben klar, welche Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 15 EStG für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr steuerbefreit sind.

