BGH: Rechtsprechungsänderung beim steuerstrafrechtlichen Kompensationsverbot
Die Regelung des sog. Kompensationsverbots in § 370 Abs. 4 S. 3 AO stellt eine der umstrittensten aber zugleich bedeutendsten Vorschriften des materiellen Steuerstrafrechts dar. Demnach sind Steuern auch dann verkürzt, wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt werden können.