Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel von Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 11.12.2018 wurden neue Pflichten und Haftungsregelungen für die Betreiber elektronischer Marktplätze eingeführt.

Das BMF hat nun aktuell in drei Schreiben die Vordruckmuster für Mitteilungen des Finanzamts an den Betreiber des elektronischen Marktplatzes veröffentlicht:

BMF-Schreiben v. 7.10.2019 – Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG >>

BMF-Schreiben v. 7.10.2019 – Vordruckmuster USt 1 TM – Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG >>

BMF-Schreiben v. 7.10.2019 – Vordruckmuster USt 1 TL – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG >>

 

 

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Stand: 24.10.2019