Am 16.10.2019 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für die steuerlichen Aspekte zum Klimaschutz im Rahme eins Paketes der Bundesregierung beschlossen. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen geplant:

1. Senkung der Umsatzsteuer für den Bahnfernverkehr von 19 % auf 7 % ab 2020

2. Befristete Anhebung der steuerlichen Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie: von 2021 bis 2026 wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent angehoben. Damit soll die sich durch die CO2-Bepreisung ergebende Erhöhung der Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte teilweise ausgeglichen werden. Entsprechendes gilt für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Zudem wird für Geringverdienende eine Mobilitätsprämie eingeführt.

3. Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ab 2020

4. Erhöhter Hebesatz bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen ab 2020

 

 

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht >>

 

 

Stand: 18.10.2019