EuGH: Keine Steuerbefreiung für Fahrschulunterricht
Der Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 ist kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht. Dies hat der EuGH mit Urteil v. 14.3.2019 - C-449/17 "A & G Fahrschul-Akademie GmbH" entschieden.