BFH bestätigt steuerliche Deckelung auf handelsrechtlichen Rückstellungswert
Der Handelsbilanzwert für eine Rückstellung bildet auch nach Inkrafttreten des BilmoG gegenüber einem höheren steuerrechtlichen Rückstellungswert die Obergrenze. Dies hat der BFH in seiner Entscheidung vom 20.11.2019 – XI R 46/17 bestätigt.

