BFH: Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig
Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs hat durch Urteil vom 13.2.2019 (Az. XI R 1/17) entschieden, dass Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Rechtsverletzern vornimmt, umsatzsteuerpflichtig sind.