BMF: Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG
Die Europäische Kommission hat am 30. Januar 2020 durch Beschluss festgestellt, dass es sich bei § 32c EStG um eine mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe handelt. Sie ermöglicht eine durchschnittliche Besteuerung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für einen Betrachtungszeitraum von drei Jahren.

