Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten auch für 2021 erhöht
Die nach § 36 SGB VI geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten steigt ab dem 1. Januar 2021 von 44.590 € auf 46.060 €. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Die neue Hinzuverdienstgrenze gilt befristet bis zum 31. Dezember 2021.

