Steuersatzminderung für Gastronomie bis Ende 2022

 

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 3.2.2021 beschlossen, den verringerten Mehrwertsteuersatz für die Abgabe von Speisen in Restaurants und Cafés bis Ende 2022 beizubehalten. Ursprünglich ist die Regelung bis Ende Juni 2021 befristet gewesen. Das konkrete Gesetzgebungsverfahren bleibt natürlich noch abzuwarten.

 

Alle vereinbarten Maßnahmen des Koalitionsausschusses können Sie unserer Meldung vom 4.2.2021 entnehmen >>

 

 

Stand: 15.02.2021