BMF: Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Österreich betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern und Grenzgängern
Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern und Grenzgängern wurde mit der Republik Österreich am 15. April 2020 eine Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich unterzeichnet.