Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 6a GrEStG
Im vergangenen Jahr hat sich der BFH in sieben Urteilen zur Anwendung des § 6a GrEStG geäußert. Nun hat die Finanzverwaltung gleich lautende Ländererlasse bekanntgegeben.