Das BMF hat mit Schreiben vom 21.11.2023[1] neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskostenpauschalen für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten im Ausland bekannt gegeben. Diese neuen sog. Auslandsreisekosten sind für Reisen ab 2024 anzuwenden.

Praxishinweis

Die geänderten Auslandsreisekosten sind auch für die steuerfreie Reisekostenerstattung bedeutsam.[2]

[1] BMF-Schr. v. 21.11.2023 – DStR 2023, 2621

[2] § 3 Nr. 13 bzw. Nr. 16 EStG