Kategorie: Gewerbesteuer

Rückgängigmachung eines IAB und fehlende Hinzurechnung

Soweit in Anspruch genommene IABs nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des jeweiligen Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres hinzugerechnet wurden, sind die IABs im Bildungsjahr rückgängig zu machen; die vorzeitige Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen vor Ablauf der Investitionsfrist ist zulässig.

Antragsformular zu Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Das Niedersächsische Finanzministerium hat das Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ zum Download bereitgestellt. Das Finanzministerium aus Sachsen-Anhalt hat bislang noch kein entsprechendes Formular veröffentlicht. Wir empfehlen vorerst die Nutzung des Formulars aus Niedersachsen. Sobald uns ein Formular aus Sachsen-Anhalt vorliegt, werden wir dies ebenfalls auf unserer Homepage veröffentlichen.

Gleichlautende Erlasse zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG), Folgendes!

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