Ausfall einer privaten Kapitalforderung und Veräußerungsverlust
Mit Urteil vom 24. Oktober 2017 hat der BFH entschieden, dass der endgültige Ausfall einer sonstigen Kapitalforderung zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führen soll (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG).