LStN: Abgabefristen für ESt-Erklärungen in Arbeitnehmer-Veranlagungsfällen
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen weist darauf hin, dass die niedersächsischen Finanzämter Steuererklärungen von Arbeitnehmern stets bevorzugt behandeln, damit ihnen überzahlte Steuerbeträge möglichst schnell erstattet werden können.