BMF: Wahlweise Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen für Zwecke der bAV
Das BMF hat zur wahlweisen Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung und zu in diesem Zusammenhang gewährten Erhöhungsbeträgen des Arbeitgebers Stellung genommen (BMF-Schreiben v. 8.8.2019 - IV C 5 -S 2333/19/10001).