Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Niedersachsen schließt sich bei der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung dem Vorgehen in anderen Bundesländern an und ermöglicht auf Antrag eine Herabsetzung ohne Verhältnisrechnung zu den Vorjahresumsätzen. Präsident Christian Böke hat sich für diese einfach umsetzbare und unbürokratische Maßnahme stark gemacht und begrüßt es außerordentlich.

