Merkblatt KfW-Schnellkredit 2020

 

Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wird das KfW-Sonderprogramm 2020 um den KfW-Schnellkredit 2020 zur Finanzierung von Vorhaben in Deutschland erweitert. Den Finanzierungspartnern (Banken und Sparkassen) wird im Rahmen der Refinanzierung eines entsprechenden Durchlaufkredits (Treundhandkredit) an den Endkreditnehmer eine Haftungsfreistellung von 100 % gewährt. Weiter Infos finden Sie hier!

 

Bedingungen für Schnellkredit >>

 

 

Stand: 17.04.2020