Änderung des Arbeitszeitgesetzes bis zum 31.7.2020: Referentenentwurf des BMAS einer Verordnung zur Abweichung vom Arbeitszeitgesetz in Folge der Covid-19-Epidemie
Zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie können bis zum 31.7.2020 längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Tätigkeiten notwendig sein.

