Sächsisches FG: Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenversicherung
Zahlt eine Krankenkasse Beiträge zurück, ist der Sonderausgabenabzug für die laufenden Versicherungsbeiträge entsprechend zu kürzen. Auch Bonuszahlungen von Krankenversicherungen werden wie Beitragsrückerstattungen behandelt.

