Zufluss und Steuerpflicht von Gewinntantiemen an beherrschende GmbH-Gesellschafter
Wenn ein GmbH-Gesellschafter aufgrund seines Anteils die GmbH beherrscht oder mehrere Gesellschafter dies aufgrund ihrer gleich gerichteten Interessen tun, kann durch die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung auch die Zahlung der Dividende beschlossen oder verhindert werden.

