Themenübersicht Aktuelles Steuerrecht 2/2019
Die folgenden Themen werden in der Vortragsreihe des Aktuellen Steuerrechts 2/2019 behandelt. Erfahren Sie hier welche dies sind!
Die folgenden Themen werden in der Vortragsreihe des Aktuellen Steuerrechts 2/2019 behandelt. Erfahren Sie hier welche dies sind!
Herzlich laden wir Sie und Ihre Familie zum Sommerfest 2019 in das Haus der Steuerberater in Magdeburg ein. Lassen Sie uns gemeinsam eine Zeit voller Freude verbringen, bei dem nur eins im Mittelpunkt stehen soll – Ihre Familie.
Mit Urteil vom 10. Mai 2017 - I R 93/15 - (DStR 2017, 2429) hat der BFH entschieden, dass Gewinnabführungsverträge von Organschaften i. S. d. § 17 KStG nur dann die Voraussetzungen des § 17 Satz 2 Nummer 2 KStG a. F. erfüllen, wenn der Gewinnabführungsvertrag bei wörtlicher Wiedergabe des § 302 AktG auch die Regelung des § 302 Absatz 4 AktG enthält.
Ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht (BFH, Beschluss v. 14.3.2019 - V B 3/19).
Der BFH hat mit Urteil vom 23.10.2018 (Az. I R 54/16) entschieden, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ständiger Vertreter sein kann. Dies führt zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht des ausländischen Unternehmens, selbst wenn dieses im Inland keine Betriebsstätte unterhält.
Das BMF hat sein Schreiben v. 3.11.2016 (BStBl I 2016, 1187) zur Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG aktualisiert (BMF-Schreiben v. 17.4.2019 - IV C 6 - S 2296-a/17/10004).
Der BFH hat entschieden, dass der Abschluss eines Integrierten Versorgungsvertrags nach §§ 140a ff. SGB V zwischen dem Berufsverband der Heileurythmisten und einer Krankenkasse ein ausreichendes Indiz für das Vorliegen einer dem Katalogberuf des Krankengymnasten/Physiotherapeuten ähnlichen Ausbildung und Tätigkeit ist.
Aufwendungen einer Organgesellschaft aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme für Körperschaftsteuerschulden des Organträgers nach § 73 AO fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG. Sie sind als vGA zu qualifizieren. Dies hat der BFH mit Urteil vom 24.10.2018 (Az.: I R 78/16) entschieden.
Die Anmeldung der Kapitalertragsteuer durch ein Geldinstitut kann von dem Gläubiger der Kapitalerträge nicht mehr im Wege einer Drittanfechtungsklage angefochten werden, wenn die Kapitalerträge aufgrund eines Antrags nach § 32d Abs. 4 EStG bereits in die Steuerfestsetzung mit einbezogen wurden und die abgeführte Kapitalertragsteuer auf die Steuerschuld angerechnet wurde.
Die wichtigsten ab 1.1.2019 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer hat das BMF in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt.