BMF: Zahlen zur Lohnsteuer 2019
Die wichtigsten ab 1.1.2019 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer hat das BMF in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt.
Die wichtigsten ab 1.1.2019 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer hat das BMF in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt.
Das BMF hat am 8.4.2019 ein Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 8.4.2019 - III C 1 - S 7050/19/10001 :002).
Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland die Europäische Union zum 12. April 2019 ohne Abkommen verlässt (so genannter harter Brexit), hat das Bundeszentralamt für Steuern Hinweise zu den Verfahren Mini-One-Stop-Shop und VAT on e-Services veröffentlicht.
Mit Schreiben vom 5.4.2019 hat das BMF Stellung zu den Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung auf die Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten im Rahmend es § 17 EStG genommen.
Am 1. 4. 2019 trat RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke als Hauptgeschäftsführer des DStV und Direktor des Deutschen Steuerberaterinstituts e. V. (DStI), des Fachinstituts des DStV, seinen wohlverdienten Ruhestand an. Über 34 Jahre lang hat er sich mit bewundernswertem Einsatz für den Berufsstand engagiert.
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der interessantesten Verfahren aus dem Monat März 2019.
Die Bundessteuerberaterkammer hat eine neunseitige Information zur Mandatsbeendigung und zum Mandatswechsel im Zusammenhang mit elektronischen Datenbeständen veröffentlicht. Es werden folgende Themen behandelt.
In großer Runde hatte sich heute die Geschäftsleitung der DATEV eG mit Präsident Christian Böke verabredet. Mit dabei waren außer Dr. Robert Mayr (Vorstandsvorsitzender der DATEV ) auch Eckhard Schwarzer, Lars Meyer Pries, Hakim Ayaita und Dr. Henning Gulden.
Unterliegt eine grundstücksverwaltende Gesellschaft nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer, kann sie die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.
Mit der Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu. Dies hat der BFH mit Urteil vom 21. November 2018 (Az.: VI R 10/17) zu einem einwöchigen Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil entschieden.