Nicht-offizielle E-Mails zum Transparenzregister im Umlauf
Aktuell sorgen E-Mails einer privaten Organisation mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ für Verunsicherung. Absender ist jedoch nicht das offizielle Transparenzregister, die Bunderanzeiger Verlag GmbH, die das Register im Auftrag führt.

