Nicht-offizielle E-Mails zum Transparenzregister im Umlauf

 

Aktuell sorgen E-Mails einer privaten Organisation mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ für Verunsicherung. Absender ist jedoch nicht das offizielle Transparenzregister, die Bunderanzeiger Verlag GmbH, die das Register im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen unter der Adresse www.transparenzregister.de führt.

 

Richtig ist, dass Unternehmen prüfen sollten, ob sie zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind. Ist dies der Fall und ist die Eintragung noch nicht erfolgt, sollten die Unternehmen dies nachholen oder ihre Handelsregistereintragung so ändern, dass alle erforderlichen Unterlagen elektronisch abrufbar sind. Insbesondere GmbHs, die über ältere, noch nicht elektronisch abrufbare Gesellschafterlisten im Handelsregister verfügen, sollten aktiv werden.

 

Basiswissen und weiterführende Informationen rund um das Transparenzregister hat die IHK zusammengestellt.

 

 

Stand: 22.1.2020