Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Der Gesetzgeber sowie die Verwaltung verschiebt die Pflichtumstellung
Ein Montagmorgen in der Kanzlei. Der Duft von frischem Kaffee liegt in der Luft, die ersten E-Mails werden sortiert, die physische Post ist überschaubar. Alles scheint ruhig – bis der Anruf eines Mandanten die Routine durchbricht: „Warum haben Sie meinen Steuerbescheid nicht geprüft? Ich habe eine Mahnung erhalten!“ In den Kanzleiakten findet sich kein Bescheid – und doch ist er längst bekanntgegeben: digital bereitgestellt, aber nie abgerufen. Die Einspruchsfrist läuft.

