DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Bildungsleistungen
Erfolg für den DStV: Bildungsleistungen bleiben bis 2027 von der neuen Umsatzsteuerpflicht verschont – dank verlängerter Übergangsfrist.
Erfolg für den DStV: Bildungsleistungen bleiben bis 2027 von der neuen Umsatzsteuerpflicht verschont – dank verlängerter Übergangsfrist.
Der BFH stellt klar: Bei Abriss und anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses greift keine Sonderabschreibung nach § 7b EStG.
Das neue BFH-Urteil zeigt, unter welchen Bedingungen die Übertragung eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR steuerfrei erfolgt.
Der BFH konkretisiert die Voraussetzungen zur Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG. Das Urteil stärkt die Bilanzkontinuität und gibt klare Leitlinien für die steuerliche Praxis.
Der BFH hat entschieden: Ärztliche Notfalldienst-Vertretungen bleiben umsatzsteuerfrei. Das Urteil XI R 24/23 stärkt die Steuerbefreiung.
Mit FinDrive-ST Sachsen-Anhalt können Betriebsprüfungen digital und sicher über eine webbasierte Plattform durchgeführt werden.
Am 23. Mai fand die Delegiertenversammlung 2025 in Hannover statt. Die Stimmen von 5.097 Mitgliedern wurden von 117 Delegierten, 18 Vorstandsmitgliedern, 1 Ehrenpräsidenten, 3 Ehrenvorstandsmitglieder und 2 Rechnungsprüfern vertreten.
Der BFH stuft Reitunterricht als Freizeitgestaltung ein – mit Folgen für die Umsatzsteuerpflicht und Anerkennung als Ausbildung.
Steuervereinfachung durch Typisierung, Vereinfachungen und Pauschalierungen: dafür wollen sich die Koalitionspartner einsetzen. Und hierbei auch die Einführung einer Arbeitstagepauschale prüfen. Der DStV begrüßt diesen Vorstoß sehr.
Ausländische Anteilseignergesellschaften, denen einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nach Art. 5 der Mutter-Tochter-Richtlinie i.V.m. § 50d Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) a.F. (heute § 50c Abs. 3 Satz 1 EStG) zu erstatten ist, haben auf der Grundlage des Unionsrechts einen Verzinsungsanspruch, wenn ihnen die Erstattung der Steuerbeträge unter Verstoß gegen das Unionsrecht vorenthalten wird oder die Kapitalertragsteuer von vornherein unter Verstoß gegen das Unionsrecht einbehalten wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 25.02.2025 – VIII R 32/21 entschieden. Die Entscheidung dürfte eine beträchtliche finanzielle Tragweite für den Fiskus haben.