BMF: (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Januar 2026 sowie Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 zum 1. Januar 2026
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird wie folgt geändert: 1. Nach Abschnitt 10.1 Abs. 11 wird folgender Absatz 12 angefügt: „(12) Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, ist es nicht zu beanstanden,

