Wertlose Aktien und Veräußerungsverluste
In einem aktuell vom FG München entschiedenen Sachverhalt stritten sich die Beteiligten über die steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung von Aktien nach deren Wertverfall.
In einem aktuell vom FG München entschiedenen Sachverhalt stritten sich die Beteiligten über die steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung von Aktien nach deren Wertverfall.
Gegenwärtig ist die Abgeltungswirkung einbehaltener und als einbehalten ausgewiesener Kapitalertragsteuer auf (Schein-) Renditen aus Aktienverkäufen strittig.
Durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wurde die Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gesetzlich normiert. Allerdings standen die Regelungen des § 3a EStG sowie § 7b GewStG noch unter dem Vorbehalt, dass die Europäische Kommission den Beschluss fasst, darin keine schädliche Beihilfe zu sehen. Nun gab es hierzu eine Rückmeldung aus Brüssel.
Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil (EuGH-Urteil v. 25.7.2018, Gmina Ryjewo, C-140/17) zu der in der Praxis durchaus bedeutsamen Frage Stellung genommen, ob ein nachträglicher Vorsteuerabzug möglich ist, wenn der Steuerpflichtige zunächst keine ausdrückliche Zuordnung eines Gegenstandes im Zeitpunkt seiner Anschaffung zum Unternehmen vorgenommen hat.
Vermietet der Steuerpflichtige eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, kann er Werbungskosten nur geltend machen, wenn eine objektbezogene Prognose die erforderliche Überschusserzielungsabsicht belegt
Mit Urteil vom 24. Oktober 2017 hat der BFH entschieden, dass der endgültige Ausfall einer sonstigen Kapitalforderung zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führen soll (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG).
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG kann erstmals auch mit der Einkommensteuer-Erklärung beantragt werden. Unklar war bislang, welches Finanzamt dann für die Veranlagung zuständig ist.
Mit sofortiger Wirkung darf sich der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt institutionelles Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM) nennen. Die DGVM ist die größte Querschnittsorganisation für hauptamtlich geführte Verbände in Deutschland.
[vc_row el_class="css_individuell_posts"][vc_column css=".vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}"][vc_column_text]Hannover, August 2018 – Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier MdB hat Prof. Dr. H.-Michael Korth, den [...]
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier MdB hat unseren Ehrenpräsident Prof. Dr. H.-Michael Korth erneut zum Mitglied des Beirats für Fragen des gewerblichen Mittelstands und der freien Berufe beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ernannt.